Gemeindekommission für Landschaft

Die Gemeindekommission für Landschaft ist für die Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde zuständig.

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Beschreibung

Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommission

Adresse

SANKT MARTIN (ST. MARTIN) 10/B, 39030 GSIES

Mitglieder

Dr. Kurt Egger

Sachverständiger für Baukultur

Dr. Heinrich Mutschlechner

Sachverständiger für Baukultur - Ersatzmitglied

Dr. Arch. Günther Plaickner

Sachverständiger für Landschaft

Dr. Arch. Erich Oberlechner

Sachverständiger für Landschaft - Ersatzmitglied

Paul Steger

Sachverständiger für Landwirtschaft

Dr. Johann Wild

Sachverständiger für Landwirtschaft - Ersatzmitglied

Orte

Gemeinde Gsies

SANKT MARTIN 10/B, 39030 GSIES

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 12.08.2025, 16:22 Uhr