Änderung der Sammlung von Speiseölen und -fetten für gastgewerbliche Betriebe

Aufgrund einer Änderung der nationalen Bestimmungen im Bereich der Abfälle, sind die von Betrieben (Gastgewerbe,...

Veröffentlichungsdatum:

27.11.2023

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Aufgrund einer Änderung der nationalen Bestimmungen im Bereich der Abfälle, sind die von Betrieben (Gastgewerbe, Mensen, usw.) produzierten Speiseöle und Bratfette ab 01.01.2024 nicht mehr Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt sind. Die Folge dieser gesetzlichen Änderung ist, dass diese Speiseöle und Bratfette nicht mehr über den öffentlichen Sammeldienst der Bezirksgemeinschaft Pustertal abgeholt und entsorgt werden dürfen.  Ab 01.01.2024 werden somit nur noch die Speiseöle und Bratfette von den öffentlichen Strukturen wie Schulmensen, Altersheimen und von den Recyclinghöfen gesammelt. Die Betriebe müssen selbst für eine gesetzeskonforme Entsorgung der Altöle und Bratfette Sorge tragen.
Mitteilung der Bezirksgemeinschaft Pustertal

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Zuletzt aktualisiert: 21.02.2024, 10:29 Uhr

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