Verordnung über die Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde Gsies Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen schnell und einfach direkt vergeben darf.

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Veröffentlichungsdatum

07.02.2011

Beschreibung

  • Die Gemeinde darf kleinere Arbeiten, Einkäufe und Dienste in einem vereinfachten Verfahren selbst durchführen oder an andere vergeben – je nach Dringlichkeit und Betrag.
  • Es gibt klare Grenzen: z. B. maximal 200.000 € für Bauarbeiten, 193.000 € für Dienste und Lieferungen – bei Eigenregie nur bis 50.000 €.
  • Die Verordnung schützt dabei Effizienz, Qualität und Transparenz, z. B. durch genaue Listen erlaubter Maßnahmen und Pflichten zur Dokumentation.

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Veröffentlichungsdatum

07.02.2011

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 08:43 Uhr

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