Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Diese Verordnung regelt, wann und wie Gebühren fällig werden, wenn jemand in Gsies öffentlichen Raum nutzt – zum Beispiel durch Werbung oder Marktstände.

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Veröffentlichungsdatum

28.02.2025

Beschreibung

  • Wer öffentliche Flächen besetzen oder Werbung sichtbar anbringen möchte, muss vorher eine Erlaubnis beantragen und dafür eine Vermögensgebühr zahlen.
  • Die Höhe der Gebühr hängt von Größe, Dauer und Art der Nutzung ab – es gibt Regeln für Werbung auf Fahrzeugen, an Gebäuden oder bei Veranstaltungen.
  • Bei Verstößen drohen Strafen und Nachzahlungen, aber es gibt auch Ausnahmen und Ermäßigungen für bestimmte Fälle wie gemeinnützige Aktionen oder Notfälle.

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Veröffentlichungsdatum

28.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 09:08 Uhr

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