Verordnung über die Haltung und Führung von Hunden

Die Hundeverordnung der Gemeinde Gsies legt fest, wie Hunde gehalten, geführt und kontrolliert werden müssen – zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

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Veröffentlichungsdatum

23.03.2012

Beschreibung

  • Hundebesitzer müssen für Sicherheit, Sauberkeit und gutes Verhalten ihrer Hunde sorgen – in öffentlichen Bereichen gilt Leinenpflicht (max. 1,5 m) und Mitführung einer Maulkorb.
  • Hunde dürfen bestimmte Orte wie Friedhöfe, Spielplätze oder landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Vegetationszeit nicht betreten, und Hundekot muss immer entfernt werden.
  • Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis 750 €, außer Diensthunde wie Blinden- oder Rettungshunde, die von der Verordnung ausgenommen sind.

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Veröffentlichungsdatum

23.03.2012

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 08:54 Uhr

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