Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde Gsies die Eingriffsgebühr bei Bauprojekten berechnet und einhebt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

30.04.2024

Beschreibung

  • Wer bauen will, muss eine Gebühr zahlen – sie richtet sich nach den Baukosten und den Erschließungskosten wie Straßen oder Wasserleitungen.
  • Die Höhe der Gebühr hängt vom Gebäudezweck ab (z. B. Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft), es gibt feste Prozentsätze und Ausnahmen.
  • Die Gemeinde prüft die Bauunterlagen, berechnet die Gebühren und kontrolliert, ob alles richtig gemeldet und gezahlt wurde.

Datei

Kontakt

Bauamt

SANKT MARTIN 10/B, 39030 GSIES+39 0474 978788info@gsies.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

30.04.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 08:48 Uhr

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