Richtige Sammlung von Biomüll und Grünschnitt
Die richtige Trennung von Biomüll und Grünabfällen stellt die Gemeinden, die Bürger und in der Folge die Sammeldienste immer wieder vor Herausforderungen.
Um Klarheit zu schaffen und eventuelle Unsicherheiten auszuräumen, ersuchen wir Sie, Folgendes zu beachten:
Folgende organischen Abfälle – BIOMÜLL – dürfen in die Biomülltonne:
- Küchenabfälle
- Obst- und Gemüseabfälle
- Gartenabfälle aus dem Gemüsebeet (z. B. Salatpflanzen, verwelkte Gemüsepflanzen, ...)
- Kaffeesatz, -filter, Tee, Teebeutel
- verdorbene Lebensmittel und Speisereste ohne Verpackung
- Fleischreste
Grünabfälle – GRAS, LAUB, BLUMEN – dürfen nicht in die Biomülltonne und müssen getrennt gesammelt werden, diese sind vor dem Recyclinghof in den eigens dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen (durchgehende Öffnungszeiten).
Wurzelstöcke, Äste und Strauchschnitt aller Art dürfen wie gewohnt nicht mit den Grünabfällen, sondern müssen getrennt vor dem Recyclinghof in den eigens dafür vorgesehenen Containern (durchgehende Öffnungszeiten) entsorgt werden.
Um die ständigen Öffnungszeiten dieser Container aufrechterhalten zu können, bitten wir Sie, die Abfälle richtig zu trennen. Andernfalls müssen die Öffnungszeiten wieder reduziert werden.
Knochen, Muscheln, Eierschalen – werden direkt im Restmüll entsorgt
Hinweis zur Beschriftung der Biomüll-Papiersäcke
Die Bezirksgemeinschaft stellt den Gemeinden Papiersäcke (ca. 10 Liter) für die Sammlung von Biomüll zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die aufgedruckten Hinweise zur Biomülltrennung auf diesen Säcken derzeit nicht vollständig mit den aktuellen Vorgaben zur Biomüllsammlung übereinstimmen. Diese Diskrepanz ist darauf zurückzuführen, dass die Säcke in großen Mengen zentral angekauft wurden. Bis zum vollständigen Verbrauch des bestehenden Lagerbestands kann es daher zu abweichenden Angaben kommen. Selbstverständlich werden bei der nächsten Bestellung von kompostierbaren Papiersäcken die korrekten Informationen zur Biomüllsammlung aufgedruckt.
Die Bezirksgemeinschaft Pustertal gibt Änderungen zur Biomüllsammlung ab 01.01.2025 bekannt:
Informationsblatt Neuerungen Biomüll ab 01.01.2025
Biomüllsammelstellen ab 01.01.2025
Die Unternehmen P.R.A. GmbH, Öcoline GmbH und Erdbau GmbH haben von der Bezirksgemeinschaft Pustertal den Zuschlag für die Biomüllsammlung im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2031 erhalten. Um einen reibungslosen Ablauf der Sammlung zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass ab dem 01.01.2025 ausschließlich die offiziell gemeldeten Sammelstellen laut beiliegender Liste angefahren werden. Wir bitten Sie daher, die Biomülltonnen nur an die angegebenen Sammelstellen zu bringen.
Abholstellen für Biomüll ab 01.01.2025
Wir danke Ihnen für die Zusammenarbeit.