Für die Einreichung des Antrages braucht es 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Ermächtigung/Konzession, falls nicht befreit). Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben. Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.
Die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen, gemäß der Verordnung der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und der Tarif der Vermögensgebühr für die Konzessionen für Besetzungen auf Märkten, ist auf der Internetseite dieser Gemeinde veröffentlicht ist.